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...weil's schmeckt!

AGB

AGB der FM Fleischmarkt GmbH Aschara / FV-Fleischwaren-Vertriebs-GmbH

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich nachstehende den Bedingungen maßgebend, die der Käufer durch Annahme der Ware anerkennt. Sondervereinbarungen sind nur dann maßgebend, wenn diese im Vertragstext bzw. Lieferschein schriftlich vermerkt sind. Bedingungen des Käufers verpflichten die FM Fleischmarkt Aschara GmbH auch dann nicht, wenn diese nicht nochmals nach Eingang bei dieser ausdrücklich widersprechen. Haben bisher andere Bedingungen gegolten, so treten Geschäftsbedingungen an deren Stelle mit Wirkung der Abnahme der ersten Warenlieferung nach Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen. Die vorher geltenden Bedingungen treten damit außer Kraft.

2. Lieferung

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Lieferung, Lieferzeit, Liefermenge und Preis. Vereinbarte Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt bald möglichst, soweit nicht bestimmte Lieferfristen vereinbart sind. Eine vereinbarte Lieferzeit geht nicht als Fixtermin im Sinne des § 376 HGB. Der Käufer bewilligt von vornherein eine angemessene Nachfrist von einer Woche. Wir sind berechtigt für die vertraglichen Leistungen in Teillieferungen zu erbringen. Umstände die die Lieferung unmöglich machen oder übermäßig erschweren, wie z.B. höhere Gewalt, örtliche Maßnahmen, Betriebsstörung, Streik, Entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Leistungspflicht. Gleiches gilt für den Fall der Nichtlieferung oder der nicht ausreichenden Belieferung seitens unserer Vorlieferanten. Wir verpflichten uns in diesem Fall unsere Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an unsere Kunden abzutreten. Die Lieferung/der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn die Ware mit den Fahrzeugen der FM Fleischmarkt Aschara GmbH befördert wird. Wir behalten uns vor, auf Nachlieferungen in kleinen Mengen zu verzichten, wenn diese am Versandtage nicht versandfrei sind und sofern nicht eine anders lautende Bestätigung erteilt wird. Das in unserem Werk ermittelte Ausgangsgewicht ist maßgebend. Es wird unter Kontrolle festgestellt. Die während des Transports entstehende übliche Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Käufers. Darüber hinausgehende Gewichtsdifferenzen müssen sofort bei Übernahme der Ware fernmündlich oder fernschriftlich geltend gemacht werden und sind auf den Frachtbrief und Lieferschein bei Ablieferung anzuführen und zu quittieren. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht vom Vertrag zurück zu treten und gibt ihm auch kein Anspruch auf Schadensersatz aus irgendeinem Grunde.

3. Mängelrügen

Der Käufer hat die Beschaffenheit der Waren unmittelbar nach Eingang am Bestimmungsort zu prüfen. Alle Mängel müssen sofort nach Anlieferung der Ware fernschriftlich unter genauer Angabe der Gründen geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Ist eine Mängelrüge rechtzeitig und ordnungsgemäß erhoben worden, so hat der Käufer uns Gelegenheit zur Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge zu geben. Beanstandete Ware zu unserer Verfügung zu halten und auf unser Verlangen auf seine Gefahr zurückzusenden. Für den Fall der Möglichkeit der Rücksendung ist die Vorlage des ärztlichen Attests über Begründung der Mängel erforderlich. Bei amtlichen Probeentnahmen ist eine Gegenprobe zu fordern und diese amtlich versiegelt sofort an uns zu übergeben. Ist eine Mängelrüge berechtigt, so geht die Gewährleistung nach unserer Wahl auf Nachlieferung einer mangelfreien Ware oder auf Minderung. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere einen Anspruchersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, soweit gesetzlich zulässig, sind ausgeschlossen. Nach Beginn etwaiger Weiterverarbeitung oder Bearbeitung und nach Weiterversand sind Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen. Wir sind auch berechtigt Mängelrügen zurückzuweisen, solange der Käufer seine Verpflichtung uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt. Aus teilweise Rücksendung von verkaufter Ware und Annahme der Rücksendung durch uns kann keine Rechtspflicht hergeleitet werden. Die Annahme erfolgt grundsätzlich aus Kulanzgründen. Wir haften grundsätzlich nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eigenschaftszusicherungen, die lediglich schriftlich zu erfolgen haben, begründen keinen Garantieanspruch. Rechtzeitig gerügte Tiefkühlwaren muss mindestens bei - 18 °C gelagert werden, bis sie von uns besichtigt ist. Bei auf unsere Anweisungen erfolgten Rück- und Weitersendungen hat der Käufer für die Einhaltung der lückenloser Kühlkette (mindestens - 18 °C) einzustehen. Ein Ersatz für geöffnete SB-Packungen bzw. geöffnete Dosen können jedoch nicht geleistet werden.

4. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen aus der Geschäftsvereinbarung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitete oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen veräußert, tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt, wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlung- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass uns der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Käufer stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Käufers stehenden Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht,verarbeitet, steht uns das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wir die Vorbehaltsware mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung zu. Zu einer Sicherungsübereignung oder Verpfändung ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, Pfändungsversuchen oder sonstigen Zugriffen Dritter gegen unser Vorbehaltseigentum oder Miteigentum oder gegen die uns abgetretenen Ansprüche und Rechte sofort zu widersprechen und uns hiervon Mitteilung zu machen. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers hin insoweit zur Freigabe verpflichtet.

5. Zahlungen

Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Falle sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Bei Verträgen an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinsatz (vgl. § 288 BGB)

6. Konzernverrechnungsklausel

Hat der Kunde Forderungen gegenüber der ADIB GmbH oder eines ihrer Tochterunternehmen, so sind wir berechtigt, diese durch Lieferung von Waren an den Kunden auszugleichen und die aus der Lieferung uns zustehenden Forderung mit der Forderungen gegenüber der ADIB GmbH oder eines der Tochterunternehmen aufzurechnen. Haben wir an einen Kunden Zahlungen zu leisten und die ADIB GmbH oder eines ihrer Tochterunternehmen hat bzgl. dieses Kunden noch offenstehende Forderungen, sind wir berechtigt mit diesen Forderungen gegenüber dem Kunden die Aufrechnung zu erklären.

7. Haftung

Wir haften nur für grobes Verschulden (=Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) unserer leitenden Angestellten, nicht jedoch sonstiger Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für unmittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Wir haften für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen des § 438 I Nr. 2 und § 634a I Nr. 2 BGB ein Jahr. Für Verbraucher gilt diese Frist bei gebrauchten beweglichen Sachen.

8. Abnahme, Rückgabe, Verwertungsrecht

Wird eine gekaufte Ware nicht fristgerecht abgenommen, von dem Käufer im Einvernehmen mit uns zurückgegeben oder nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, so sind wir berechtigt, diese Ware ohne weitere Fristsetzung eigenhändig zu verwerten. Einen sich etwa ergebenden Mindererlös hat der erste Käufer uns zu ersetzen, zuzüglich etwa entstehender Kosten.

9. Kontrolle

Die bei einer Lebensmittelkontrolle hinterlassenen amtlich versiegelten Gegenproben sind uns zur Verfügung zu stellen.

10. Datenspeicherung

Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten - soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV - mäßig speichern und verarbeiten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Teile unser Geschäftssitz, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen ist Bad Langensalza. Die Gerichtsstandvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

12. Anzuwendendes Recht

Auf die mit unserem Vertragspartnern abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

13. Verbraucherschlichtungsstelle

Wir sind bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus unserer Vertragsbeziehung auf einvernehmliche Weise beizulegen. Zur Durchführung eines Vermittlungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl
Telefon: 07851/79579-40
Telefax: 07851/79579-41
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

sind wir bereit. Die Vermittlungsverfahren sind, von Missbrauchsfällen abgesehen, für den Kunden kostenfrei. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist während der Dauer des Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht der Rechtsweg offen.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bedingungen hiervon nicht berührt.

 

 

Anhänge:
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
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